FAQ

Muss eine Courtage/Vermittlungsgebühr vom Mieter gezahlt werden?

Nein, bei der Hanseatic Wohnen werden für Wohnungen, Gewerbeobjekte oder Stellplätze keine Courtage oder Vermittlungsgebühr fällig.

Wie hoch ist die Mietsicherheit?

Die Kaution für Ihre Wohnung ist die sogenannte Mietsicherheit. Sie beträgt 3 Kaltmieten und ist vor der Schlüsselübergabe zu entrichten. Die Mietsicherheit wir vom Vermieter gesondert verzinst und steigt somit im Laufe des Mietverhältnisses. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und vertragsmäßiger Rückgabe der Wohnung, wird Ihnen die Kaution nebst Zinsen zurückgezahlt.

Sind Haustiere in den Wohnungen gestattet?

In unseren Wohnungen sind Kleintiere – wie zum Beispiel Hamster, Fische oder Wellensittiche – willkommen. Katzen, Hunde und Exoten müssen von uns genehmigt werden. Dies gilt auch für unsere Bestandsmieter. Bitte wenden Sie sich für die Genehmigung an die Wohnungsverwaltung.

Mein Partner möchte bei mir leben / mein Mitbewohner möchte ausziehen. Was muss ich beachten?

Bitte melden Sie uns generell größere Veränderungen, die Ihr Mietverhältnis betreffen. Sofern eine weitere Person in den Mietvertrag mit aufgenommen oder jemand aus dem bestehenden Vertragsverhältnis entlassen werden soll, muss dies erst durch uns genehmigt werden. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um die Details zu besprechen.

Ich werde für einige Wochen meine Wohnung nicht bewohnen. Worauf muss ich achten?

Sollten Sie einen längeren Krankenhausaufenthalt oder einen Auslandsaufenthalt planen, stellen Sie vorher sicher, dass es einen Ansprechpartner für den Notfall gibt und die Miete weiterhin gezahlt wird.

Mein Nachbar hält sich nicht an die Ruhezeiten. Was kann ich tun?

Versuchen Sie zunächst, Ihren Nachbarn freundlich auf sein Verhalten hinzuweisen, falls dieses nicht zum Erfolg führt, kontaktieren Sie uns telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir werden schnellstmöglich versuchen, eine Lösung zu finden.

Bin ich für die Treppenhausreinigung zuständig?

Sofern die Hausreinigung nicht an eine Firma übertragen ist, wird sie in wechselnder Reihenfolge durch alle Mieter vorgenommen. Die Einzelheiten sind in der "Hausordnung" festgelegt, die Sie mit Ihrem Mietvertrag erhalten haben.

Was mache ich, wenn technische Probleme in der Wohnung auftreten?

 Melden Sie uns Schäden in der Wohnung bitte kurzfristig. Denn je früher wir von einem Schaden wissen, desto eher kann er behoben werden. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder über das Kontaktformular. In dringenden Fällen, außerhalb der Geschäftszeiten, bitte über unsere Notfallrufnummer.

Meine Miete wird vom Jobcenter getragen. Was passiert, wenn Probleme auftreten?

Bitte beachten Sie: Als Mieter sind Sie unser Vertragspartner. Auch wenn Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen, haften Sie als Mieter für mögliche Forderungen. Versichern Sie sich also immer, dass alle Zahlungen bei uns eingegangen sind. Prüfen Sie außerdem die Gültigkeit Ihres Bewilligungsbescheides. Sofern der Bewilligungsbescheid ungültig wird, werden Ihre Zahlungen, und damit auch die Zahlung für die Miete, eingestellt.

Ich möchte in meiner Wohnung Umbauten vornehmen. Gibt es hierfür Vorschriften?

Bitte melden Sie uns generell größere Veränderungen, die Sie in der Wohnung planen. Wenn möglich, genehmigen wir Ihnen diese Veränderungen selbstverständlich.

Wir als Eigentümer und Vermieter tragen die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen baulichen Zustand der Gebäude und Wohnungen. Dieser Verantwortung können wir nur gerecht werden, wenn wir den baulichen Zustand und eventuelle Veränderungen kennen. Bauliche Veränderungen durch den Mieter sind daher nur zulässig, wenn dafür die Zustimmung des Vermieters eingeholt wird.

Darf ich selbst einen anderen Bodenbelag verlegen?

Gerne finden wir gemeinsam eine Lösung. Unter bestimmten Voraussetzungen wird dann eine Vereinbarung für das Verlegen von Bodenbelägen geschlossen.

 
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